Rechtsprechung
FG Sachsen, 19.07.2004 - 6 K 2151/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerfreiheit von unmittelbar dem Schulzweck und Bildungszweck dienenden Leistungen allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen; Erfasstsein natürlicher Personen vom Begriff "Einrichtung"; Umsatzsteuerfreiheit unmittelbar dem Schulzweck und Bildungszweck ...
- Judicialis
UStG 2002 § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchstabe bb; ; UStG 2002 § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchstabe bb; ; EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j; ; EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG bei Tätigkeit im Bereich der Erwachsenenbildung als selbständiger Lehrer an privaten Bildungseinrichtungen; Umsatzsteuer 2002
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG bei Tätigkeit im Bereich der Erwachsenenbildung als selbständiger Lehrer an privaten Bildungseinrichtungen - Umsatzsteuer 2002
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 19.07.2004 - 6 K 2151/03
- BFH, 23.08.2007 - V R 10/05
- BVerfG, 12.09.2008 - 1 BvR 2746/07
Papierfundstellen
- EFG 2005, 987
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.08.1998 - V R 73/97
Vortragstätigkeit freier Mitarbeiter
Auszug aus FG Sachsen, 19.07.2004 - 6 K 2151/03
Die Vorschriften des Art. 13 Teil A Abs. 1 i) und j) der Richtlinie 77/388/EWG sehen eine Steuerbefreiung für den hier zur Entscheidung gestellten Sachverhalt gerade nicht vor (vgl. BFH-Urteil vom 27. August 1998 V R 73/97, BFHE 187, 60, BStBl II 1999, 376 unter II.3.).Soweit die UStR der Richtlinie 77/388/EWG nicht entsprechen, sind sie für das Gericht unbeachtlich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 187, 60, BStBl II 1999, 376).
- BFH, 23.11.2000 - V R 49/00
Kein Vorsteuerausschluss bei Übernachtungskosten
Auszug aus FG Sachsen, 19.07.2004 - 6 K 2151/03
Die Richtlinie 77/388/EWG ist durch die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zu den Gemeinschaftsverträgen Bestandteil des Bundesrechts und kann unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugen (BFH-Urteil vom 23. November 2000 V R 49/00, BFHE 193, 170, BStBl II 2001, 266 unter II.4.). - EuGH, 07.09.1999 - C-216/97
Gregg
Auszug aus FG Sachsen, 19.07.2004 - 6 K 2151/03
Zwar handelt es sich bei der Klägerin, soweit sie als Institut auftritt, um eine dem Grunde nach begünstigungsfähige Einrichtung i.S. des Gesetzes; der Begriff der Einrichtung ist weit genug, um auch natürliche Personen zu erfassen, so daß natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben, nicht von vornherein von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs -EuGH- vom 7. September 1999 C-216/97, EuGHE I 1999, 4947, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1999, 1035). - BFH, 10.06.1999 - V R 84/98
Befreiung bei Aus- oder Fortbildung
Auszug aus FG Sachsen, 19.07.2004 - 6 K 2151/03
Ob eine solche Auslegung angesichts des Zwecks der Steuerbefreiung, die gleichmäßige umsatzsteuerliche Belastung von privaten und öffentlichen Ausbildungsträgern zu gewährleisten (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 V R 84/98, BFHE 188, 462, BStBl II 1999, 578), zumindest dann geboten ist, wenn sich der Lehrer im (ausnahmsweisen) Verhinderungsfalle vertreten läßt, braucht das Gericht nicht zu entscheiden.
- FG Sachsen, 19.03.2004 - 6 V 1734/03
Keine selbständige Unterrichtsleistung i.S. des § 4 Nr. 21b UStG bei Beauftragung …
Gegen die den Einspruch als unbegründet zurückweisende Einspruchsentscheidung vom 25. August 2003 hat die AStin unter dem Az. 6 K 2151/03 Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist.